Geht man davon aus, dass die Macht der großen Tech-Plattformen ihren Ursprung vor allem in der Sammlung von Daten und deren algorithmischer Auswertung hat, so sollte sich womöglich auch die Plattformregulierung entsprechend hieran orientieren. Während der erste Teil dieses Artikels sich mit den Grundlagen der Plattformmacht im „Überwachungskapitalismus“ beschäftigte, widmet sich dieser zweite Teil nun möglichen Alternativen zu den gegenwärtigen Regulierungsbemühungen. Diese setzen nicht bei den gegenwärtigen Marktverhältnissen, sondern bei den individuellen Datenverfügungsrechten an.
