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Plattformgenossenschaften: Muss dem Plattformkapitalismus ein Plattformsozialismus entgegengestellt werden?

Kaum ein Aspekt der digitalen Transformation wird bis heute so intensiv diskutiert, wie das Phänomen der „Plattformökonomie“, der Wirkungsweise der Geschäftsmodelle der großen Tech-Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon. Die daraus erwachsenen Konsequenzen greifen tief in die wirtschaftlichen Ökosphären ein, Plattformmechanismen haben sich inzwischen aber auch als gesellschaftspolitischer Faktor etabliert, insbesondere bei der Nachrichtenverbreitung und der politischen Meinungsbildung. Plattformen sorgen für mehr Effizienz in der Distribution, auf den Produktmärkten wie auch bei der Informationsbereitstellung, aber gleichzeitig eben auch für mehr Konzentration und weniger Ausgewogenheit. Sie haben die Eigenschaft, den Wettbewerb in einem Angebots-Monopol zu absorbieren. Ihr Handlungsprinzip lässt sich dabei durchaus als parasitär beschreiben, mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Wie sollten wir also umgehen mit diesen prägenden Institutionen des Digitalzeitalters? Wäre nicht endlich eine starke Regulierung, ja womöglich deren Zerschlagung angebracht? In der EU und in Deutschland tun wir uns seit jeher schwer mit solch radikalen Markteingriffen. Ausgerechnet in den USA jedoch, hierzulande oft fälschlicherweise als Hort ungezügelter Marktkräfte betrachtet, zeigt man sich in dieser Hinsicht weit weniger zimperlich. Schließlich gibt es in der amerikanischen Wirtschaftsgeschichte eindrucksvolle Vorbilder, etwa AT&T, DuPont oder die Entflechtung des Rockefeller-Imperiums. Schon seit geraumer Zeit werden derartige Maßnahmen auch für die marktbeherrschenden Tech-Unternehmen intensiv diskutiert. Im Gegensatz zu Europa besteht der lagerübergreifende Konsens, dass auch hier Marktwirtschaft nur funktionieren kann, wenn ein Marktversagen durch zentrale Eingriffe verhindert oder zumindest nachträglich behoben wird.

Wann ist eine Plattform ein Monopol?

Gleichwohl scheiterten bislang die ersten Versuche, dieses Anliegen auch in die rechtswirksame Praxis zu überführen. Das liegt vor allem daran, dass Monopolstellungen für Plattformen weitaus schwerer zu begründen sind. Marktmacht lässt sich in diesem Fall nicht einfach in Produktions- und Absatzmengen messen. Insbesondere für die Erfassung der über das ökonomische Ufer hinausgetretenen Machtfülle der Plattformen sind herkömmliche Kriterien nur schwer anwendbar. Ihre Basis liegt tiefer, in der Vermittlung von Markt-, aber auch anderen Informationen, in der Aufmerksamkeit, die ihnen entgegengebracht wird, in ihrer Relevanz, die sich im „Share of Buzz“, dem Marktanteil in der Ökonomie der Aufmerksamkeit abbildet, und letztlich damit eng verknüpft ist mit den Fundamenten von pluralistischer Gesellschaft und diskursiver Demokratie.

Erfolgreiche Plattformen, jene, die sich als maßgeblicher Koordinator auf ihren Märkten etablieren sind immer auf Größenvorteile und Zentralisierung von Marktmacht angelegt. Sie setzen Standards. Ökonomisch spricht man dabei von der Generierung sogenannter Netzeffekte: Je weiter ein Standard verbreitet und genutzt, je größer also das Netz wird, umso mehr profitiert der Netzbetreiber, die Plattform – bis hin zur absoluten Macht auf dem jeweiligen Markt, die es dem „Gatekeeper“ erlaubt, die Spielregeln nach seinem Willen zu diktieren.

Vom Plattformkapitalismus zum Plattformsozialismus

Das Perfide hierbei ist, dass wir Nachfrager, anders als auf herkömmlichen Märkten, selbst auch ein Interesse an einem solchen Monopol haben. Denn für uns ist es eben sehr angenehm, nur an einer zentralen Stelle nach einem Hotel (booking.com) oder nach Informationen (Google) suchen zu müssen und nicht mit viel Aufwand an vielen verschiedenen Orten. Selbst die eigentlichen Anbieter und Produzenten scheinen zunächst von diesem Mechanismus zu profitieren, denn nun ist es sinnvoll, sich auf einen Kanal zu konzentrieren. Das reduziert den Aufwand und spart Kosten. Allerdings stärkt man damit immer mehr den Plattformbetreiber, sich selbst degradiert man zu dessen bloßem Zulieferer. All das erinnert an einen Suchtkranken, der sich aus dem Teufelskreis der Abhängigkeit von dieser Bequemlichkeits-Droge kaum mehr befreien kann.

Die eigentliche Errungenschaft der Plattformen besteht nicht wie bei herkömmlichen Unternehmen in der Produktinnovation. Sie haben in aller Regel auch nicht das ihnen oft verliehene Prädikat „disruptiv“ verdient – selbst der Begründer der Disruptionstheorie, der 2020 verstorbene Harvard-Professor Clayton Christensen, sprach dies unter anderem explizit der Taxi-Plattform Uber ab. Denn in aller Regel sind die Angebote der Plattformen an sich meist weder neu oder originell, noch lösen sie damit bestehende Probleme auf gänzlich andere Art und Weise. Sie haben es lediglich geschafft, sich auf bestehenden Märkten als neue Gatekeeper zu etablieren oder arrivierte Intermediäre dort zu ersetzen. Ihre tatsächliche Leistung besteht in ihrer Funktion als Effizienzversorger, als optimierender Koordinator und allwissender Lotse in den jeweiligen Ökosystemen.

Daten als Produktionsmittel

Die Ursache für die Effizienz der Plattformen liegt in der Sammlung und Auswertung der Daten, die aus den Marktaktivitäten gewonnen werden. Die Algorithmus-basierte Zuspielung von Informationen, anhand von eigenen sowie von ermittelten Interessen vergleichbarer Nutzer, erlaubt eine personalisierte Kommunikation. Der Begriff des Überwachungskapitalismus beschreibt die Vorgehensweise der Plattformen, aus den permanent gesammelten Nutzerdaten automatisiert marktoptimale Strategien abzuleiten und diese, indem sie das Verhalten des Einzelnen manipulieren, zur Gewinnmaximierung zu nutzen. Dies führt zu einer Entmündigung der Nutzer und trägt im Kern, nach Ansicht der Kritiker, totalitäre Züge.

Die Auswirkungen der Plattformökonomie sind damit nicht auf ökonomische Zusammenhänge beschränkt. Auch die politische Willensbildung ist der Gefahr der Manipulation ausgesetzt, und zwar entweder direkt, weil das System gezielt für eine Beeinflussung genutzt wird, oder indirekt, weil dessen Beschaffenheit politische Monokulturen fördert. Was in der Vermarktung eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit der Werbebotschaften zum Ziel hat, führe – so ein gängiger Vorwurf –  in der Nachrichtenvermittlung, bei den Social-Media-Plattformen, schnell zu den berüchtigten Filterblasen und Echokammern, in denen nur vermeintliche „passgenaue“, gefällige Informationen bereitgestellt und von ideologischen Look-a-Likes diskutiert würden, wohingegen von dieser Norm abweichendes keine Chance habe, wahrgenommen zu werden. Bisher galt stets der breite öffentliche Diskurs, im Sinne einer Beteiligung der Öffentlichkeit bei der politischen Willensbildung, als maßgeblich für die Legitimation in der deliberativen Demokratie. Wenn diese Diskussionen nun in abgespaltenen und undurchlässigen Teilwelten stattfinden, die kein Diffundieren anderer Perspektiven zulassen, führt dies zu einer Bestärkung in der Ablehnung äußerer Einflüsse. Eine derartige Selbstreferenzialität in der Meinungsbildung muss dann zwangsläufig im Aufweichen bisher geltender gesellschaftlicher Normen und damit in einer stetigen Radikalisierung münden.

Plattformgenossenschaften: Demokratisierung der Produktionsmittel

All dies spräche in der Tat für ein weitreichendes regulatives Eingreifen, durchaus auch – es geht schließlich um nichts weniger als den Kern unserer westlichen liberalen Gesellschaftsprinzipien – in einer eigentumsrechtlichen Entflechtung der Plattformunternehmen. Tatsächlich gibt es bereits einige Ansätze, die Produktionsmittel des Plattformkapitalismus zu demokratisieren: Plattformgenossenschaften wie fairmondo, oder Arcade City positionieren sich als Alternative zu den herkömmlichen Plattformen und werben für sich damit, dass sie vollständig im Eigentum der Nutzer oder Anbieter liegen. Doch ist fraglich, ob solche Initiativen ausreichen, um das Problem zu lösen. Zum einen besteht die Frage, wie der Größennachteil neuer Plattformen gegenüber den etablierten Marktführern ausgeglichen werden kann. Die Netzeffekte werden stets dafür sorgen, dass sich neue Nutzer überwiegend für die größeren Plattformen entscheiden. Zum anderen schützen kollektive Organisationsformen nicht per se vor Machtmissbrauch. Schließlich macht es kaum einen Unterschied, ob ein Gatekeeper aus einem kapitalistisch motivierten oder einem genossenschaftlichen Selbstverständnis heraus agiert. Für den an der Macht nicht beteiligten Nutzer spielt es allenfalls eine nachgelagerte Rolle, warum ihm ein bestimmtes Recht verwehrt bleibt.

Plattformgenossenschaften als Antwort auf Überwachungskapitalismus

Dennoch könnte eine Regulierung zunächst bei den Eigentumsrechten ansetzen. Die Frage ist allerdings, ob dies das Kapitaleigentum im herkömmlichen Sinne sein muss. Wenn die Logik des Überwachungskapitalismus zutrifft und die Macht der Plattformen auf die Auswertung der Nutzerprofile zurückzuführen ist, sollte konsequenterweise stattdessen das Eigentum an den Daten in den Fokus der Betrachtung rücken. Im Moment tauschen wir diese – die ja nach allgemeiner Auffassung „das neue Gold“ oder das „Öl des 21. Jahrhunderts“ sind – als digitale Naturalien gegen die Nutzungs- und Partizipationsrechte an den Plattformen. Ob wir nun damit noch Kunden oder bereits Teil des Produktes der Plattformen sind, entscheidet sich damit auch aus unserem datenbezogenen Selbstwertgefühl heraus. Ohne Zweifel lässt sich aber eine enorme Diskrepanz zwischen der Profitabilität der Plattformunternehmen und dem Wert, den wir selbst unseren Daten beimessen, ausmachen. Das faktische Monopol vieler Plattformen auf ihren Märkten bezeichnet damit nur ein nachgelagertes Problem. Ermöglicht wurde dies durch die vorausgehende sukzessiv und weitgehend unkontrolliert errichtete Marktmacht bei der Informations- und Datenverarbeitung. Während Karl Marx in der klassischen Ökonomie noch von Arbeit als maßgeblichem Produktionsfaktor sprach, sind in der Plattformökonomie Daten und Algorithmen an diese Stelle getreten. Daraus leitet sich ab, dass Regulierung dann auch gar nicht bei der Zerschlagung der Plattformunternehmen ansetzen müsste, sondern beim Schutz der Nutzer vor sich selbst, da sie den eigentlichen Wert ihrer Daten entweder nicht ermessen können oder nicht in der Lage sind, diesen preislich durchzusetzen. Wir haben einen Mindestlohn für den Faktor Arbeit – bräuchten wir dann nicht auch ein Mindestentgelt für unsere Daten?

Plattformgenossenschaften und Digitale Güter

Voraussetzungen dafür sind Transparenz und ein unabhängiges Marktsystem. Nur dann ist eine Etablierung von Daten als echtem Wirtschaftsgut möglich, nur dies garantiert, dass deren Verwendung und Verarbeitung zurückverfolgt, dokumentiert und auf Legitimität überprüft werden kann. Umsetzbar wäre dies mittels der Technologie der Blockchain, die hinter dem Bitcoin-System steht und gerade in jüngster Zeit beim Handel immaterieller Werte als „non-fungible Tokens“ (NFT) großflächig zum Einsatz kommt. Digitale Güter, zu denen auch Daten gehören, werden damit trotz ihrer Duplizierbarkeit und Immaterialität übertragbar, da der Zugriff auf sie und jede ihrer Transaktionen durch ein dezentrales Netzwerk (anstelle eines zentralen Gatekeepers) unveränderbar dokumentiert wird. Ungezügeltes und manipulatives Verwenden ließe sich damit öffentlich und transparent nachvollziehen. Diese Verfahren werden bereits etwa bei der Übertragung von Nutzungsrechten in der Musikwirtschaft oder auch in der programmatischen Onlinewerbung erprobt. Es könnte auch für eine Restitution des Dateneigentums Verwendung finden.

Die Wirkungsmacht der Daten: „Take the Power back!“

Ungeachtet aber der detaillierten technischen Umsetzung bedarf es eines Umdenkens, das den veränderten Stellenwert von Daten als den heute maßgeblichen Treiber von wirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Entwicklungen reflektiert. Zu oft verharren wir noch in bloßen Lippenbekenntnissen und der Ignoranz gegenüber der heute faktischen Wirkungsmacht der Datenverarbeitung, die sich in der dominierenden Stellung der Plattformen und ihrer latenten Bedrohung ökonomischer und demokratischer Errungenschaften widerspiegelt.

Die Mittel, diesen Weg zu beschreiten, sind vorhanden. Es liegt allein an uns, sie auch zu nutzen.



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2 Gedanken zu „Plattformgenossenschaften: Muss dem Plattformkapitalismus ein Plattformsozialismus entgegengestellt werden?

  1. Hermann Hohenberger

    Sehr aufschlussreiche Gedanken. Ich bin nicht so optimistisch dass wir in den USA sehen werden, dass die großen Player (Google, etc.) zerschlagen werden (Einleitung Ihres Textes). Es sind doch die IT-Riesen die mittlerweile der zentrale Wirtschaftszweig sind auf den die Weltmacht USA noch setzen kann. Im Zusammenspiel mit den Nachrichtendiensten ist dies ein Asset bei der Machterhaltung… Das Modell der Bewertung von Daten und motetären Vergütung gefällt mir gut und ich hoffe, dass diese und/oder weitere Ideen die Entwicklung liberalisieren werden.

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    1. Andreas Wagener

      Die Versuche, die Techplayer zu regulieren – bis zum Außersten – sind auf jeden Fall deutlich konkreter als in Europa. Ob das gelingt, ist tatsächlich nochmal eine andere Frage. Aber es ging mir dabei auch mehr ums „Mindset“: in Deutschland haben wir das Gefühl, dass ein Markteingriff immer „sündhaft“ ist, es sei denn, er erfolgt präventiv (bei Mergers). In Amerika sieht man das grundsätzlich anders – Eingriff ist ok, wenn es der Funktionsweise der Märkte dient.

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