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Wenn der genetische Fingerabdruck digital wird: DNA-Targeting in Politik & Wirtschaft

DNA-Targeting Wagener

DNA-Targeting Wagener

Während wir hierzulande noch über die DSGVO, die ePrivacy-Verordnung und den Umgang mit Browsercookies diskutieren, erlangt die Datenökonomie andernorts, etwa in den USA oder China, eine völlig neue Qualität: die digitale Verwertung von Informationen aus unserer DNS.

Bekannt war die Verwendung von DNS-Informationen („Desoxyribonukleinsäure“ als Träger der genetischen „Erbinformationen“ bzw. „DNA“ in der englischen Schreibweise, die wir ab jetzt in diesem Artikel verwenden) bisher vor allem aus der Analyse hinterlassener „DNA-Spuren“. Ein derart gewonnener „genetischer Fingerabdruck“ kann Zusammenhänge zwischen verschiedenen Taten herstellen und gilt als anerkannter Nachweis des Aufenthalts des Verdächtigen am jeweiligen Tatort. Digitale Transformation und Datenökonomie führen nun jedoch zu einer Ausweitung der Wirkungsmacht dieses Instrumentariums. Einschlägige Websites, wie 23andme, MyHeritage und Ancestry, die auf Grundlage einer selbst eingereichten DNA-Probe die „genetische Herkunft“ oder auch das Bestehen von Verwandtschaften mit anderen, unbekannten Nutzern ermitteln, erfreuen sich insbesondere in den USA einer stetig wachsenden Anwenderzahl.

Aufgrund der damit entstehenden Netzeffekte, der möglichen Querverweise und der digitalen Auswertungsmöglichkeiten ist es möglich, damit immer weitergehende Aussagen zu treffen. Intensiv diskutiert wurde vor diesem Hintergrund die Aufklärung des jahrzehntelang ungelösten Fall des „Golden State Killers“, der zwischen 1974 und 1986 für 12 Morde und 51 Vergewaltigungen in Kalifornien verantwortlich gemacht wurde. Dieser hatte zwar am Tatort DNA-Spuren hinterlassen, allerdings ließen sich diese keinem bestehenden Profil zuordnen, da der Täter anderweitig nicht aktenkundig straffällig geworden war.

„Rasterfahndung“ auf Basis von DNA-Daten

Die Ermittler nutzen aber eine der einschlägigen kommerziellen DNA-Websites, GEDMatch, und speisten dort die vorhandenen DNA-Daten ein. Zwar ergab sich daraus kein vollständiger „Match“, der „Golden State Killer“, war selbst dort nicht registriert. Gleichwohl gelang es über den DNA-Abgleich, Verwandte der Person zu ermitteln, von der die Spuren stammten. Damit ließ sich der Kreis der Verdächtigen schnell eingrenzen, was kurze Zeit später auch zur Verhaftung des vermutlichen Täters führte.

Tatsächlich geht man davon aus, dass die DNA-Informationen von nur 2% einer Bevölkerungsgruppe ausreichen, um daraus auf die Verwandtschaftsverhältnisse fast jeder Person bis zum dritten Verwandtschaftsgrad schließen zu können. Es wird angenommen, dass diese Bedingung etwa für die europäisch-stämmigen US-Amerikaner durch deren weitreichende Anmeldung in den DNA-Portalen bereits erfüllt ist.

Neben der Anwendung in der Strafverfolgung führt die systematische Erhebung von DNA-Daten unweigerlich auch zu ihrer ökonomischen Nutzbarmachung. Es existieren bereits erste Apps, die, gefüttert mit den Informationen aus dem persönlichen DNA-Test, mittels eines Scans der Produktcodes mit dem Smartphone „passende“ und „unpassende“ Lebensmittel identifizieren und so ein „erbgutgerechtes“ Kaufverhalten ermöglichen sollen.

Weltweit führend auf dem Gebiet des DNA-Targetings dürfte derzeit die chinesische Firma iCarbonX sein. Diese versteht sich als ganzheitlicher Anbieter von digitalen Gesundheitsprodukten, Basis ist die Plattform „Meum“, auf der sämtliche gesundheitsbezogene Kundendaten eingesammelt werden, unter anderen eben auch Informationen zur eigenen DNA. Mithilfe von KI (z.B. zur Ableitung von Proteinstrukturen) lassen sich daraus individuelle Angebote ableiten – z.B. personalisierte Anwendungen und Therapien wie ein entsprechendes Sportprogramm bei ermittelter Diabetes-Veranlagung.

Nestlé betreibt in Japan ein ähnliches Angebot bei dem die teilnehmenden Kunden Ernährungstipps auf Grundlage ihrer Blut- und DNA-Testergebnissen erhalten. Ebenso lassen sich daraus individuelle Nahrungsmittel erstellen, die dann im „personalisierten“ Abonnement vermarktet werden. Und auch in Deutschland bemüht sich MyMuesli darum, seinen erfolgreichen „customizing“-Ansatz auf Grundlage eines „DNA-Tests“ noch persönlicher zu gestalten. Was ursprünglich als Aprilscherz begann, wurde binnen weniger Monate Realität. Nun können sich Kunden auf Basis einer DNA-Analyse maßgeschneiderte Empfehlungen zu Müslimischungen erstellen lassen.

 „Sociogenomics“ & „Genetic Income Score”

Doch zielen aktuelle Bestrebungen in der Verwendung von DNA weit über derartige Ansätze hinaus. Eine „Sociogenomics“ genannte Forschungsrichtung hat sich zum Ziel gesetzt, Soziologie und Genforschung zu verbinden. So werden vor diesem Hintergrund etwa die Zusammenhänge von Genetik und sozialer Mobilität untersucht. Angeblich lässt sich auch aus der Analyse der DNA und der Berechnung eines “polygenetic scores”, wie es auch zur Ermittlung von Veranlagungen zu Krankheiten erfolgt, eine, wenngleich schwache, Korrelation spezifischer DNA-Informationen mit dem Einkommen belegen. Mit einem solchen „Genetic Income Score” wäre es möglich, gezielt soziale Fördermaßnahmen einzuleiten – oder aber auch denkbar, die Langzeit-Kaufkraft eines Kunden zu ermitteln.

Natürlich stoßen diese Entwicklungen auch auf Skepsis und Widerstand. In den USA wird inzwischen der Ruf nach einem umfangreicheren Schutz von DNA-Daten vor dem Zugriff des Staates und privater Unternehmen zunehmend lauter. Insbesondere die Möglichkeit, von freiwillig übermittelten DNA-Informationen auch auf die genetischen Daten völlig Unbeteiligter zu schließen, ohne dass diese ein Chance besitzen, der Verwendung zuzustimmen, wird kritisch gesehen. 

DNA-Targeting in Deutschland

Hierzulande scheinen diese Bedenken jedoch noch nicht im allgemeinen Diskurs angekommen zu sein. Die Diskussionen, die derzeit über die Verwendung von DNA-Daten in der Strafverfolgung und -prävention geführt werden, blenden diesen Aspekt weitgehend aus. Im Gegenteil, tatsächlich wurden die Polizeibefugnisse in diesem Kontext gerade ausgeweitet. So ist es nun gestattet, Haut-, Haar- und Augenfarbe von Tatverdächtigen anhand von DNA-Spuren feststellen zu dürfen, wobei sich der Vorschlag Bayerns, auch nach „biogeografischer Herkunft“ klassifizieren  zu lassen, nicht durchsetzte.

Doch zeigt der Blick auf China wie sich ein solches ethnisches „Phänotargeting“ auch missbrauchen lässt: Die von der chinesischen Regierung seit Jahren betriebene und mit härtesten Mitteln geführte Kampagne zur „Assimilierung“ der muslimischen Minderheit der Uiguren wird mitunter als „kultureller Genozid“ bezeichnet. Laut einem Bericht der New York Times wird dort versucht, eingesammelte DNA-Informationen in Verbindung mit Gesichtserkennung zu nutzen, um Angehörige dieses seit Jahren auf Eigenständigkeit bedachten „Turkvolkes“ ethnisch eindeutig als solche zu identifizieren und Zwangsmaßnahmen, wie systematische Internierungen, höchst effizient einleiten zu können.

Der Rückgriff auf Informationen der DNA wirkt in diesem Licht hoch problematisch. Auch spiegelt er womöglich eine Gewissheit vor, die so gar nicht existiert. Es sei dabei erinnert an die angebliche Querverbindung zwischen den NSU-Verbrechen und dem Mordfall Peggy, die aber letztlich auf eine Verunreinigung des in beiden Fällen verwendeten Untersuchungswerkzeugs zurückzuführen war.

DNA-Daten: eine neue Dimension der Privatheit

Die Analyse der DNA hat eine ganz andere Tragweite als wir uns das heute oft klar zu machen scheinen: Einerseits dürften die DNA-Daten, die vielleicht privatesten Daten sein, über die wir verfügen. Es ist etwas grundlegend Anderes, ob jemand weiß oder glaubt zu wissen, welche Schuhe wir kaufen möchten und welche Inhalte zu unseren Nutzungsverhalten passen, oder ob jemand Kenntnis darüber erlangt, welche Erbkrankheiten wir in uns tragen oder welchen Ton unsere Hautfarbe hat.

Andererseits liegt die Gefahr dieser Daten gerade darin, dass sie nicht nur Rückschlüsse auf einen selbst, sondern auch auf Außenstehende, mit uns selbst mehr oder weniger verwandte Personen zulässt. Der Umgang mit den eigenen Daten ist damit nicht mehr nur auf die eigene Sphäre und die eigene Freizügigkeit begrenzt. Wer seine eigenen DNA-Daten freigibt, trifft damit nicht nur eine Entscheidung für sich selbst, sondern zerrt unweigerlich auch Unbeteiligte in das Licht der allgemeinen Datentransparenz.

Dabei muss uns immer bewusst sein, dass DNA-Daten eine völlig andere Qualität besitzen, als die Daten mit denen wir es sonst im Internet und im Rahmen der Digitalisierung bislang zu tun hatten: der freie Zugang zu ihnen und ihre freie Verfügbarkeit bedeutet den ultimativen Verlust der Privatheit.

Vortrag/Keynote von Prof. Dr. Andreas Wagener: „Ein neues Zeitalter im Marketing: Künstliche Intelligenz, maschinelle Kreativität, virtuelle Realitäten & DNA-Targeting„:

Mehr Informationen zum Thema KI im Marketing finden Sie im Buch von Andreas Wagener Künstliche Intelligenz im Marketing, Haufe, Freiburg, 2023

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